Die oberste Ziel der Wildtierrettung muss die Wildbahntauglichkeit sein.
Das Tierschutzgesetz verlangt, dass ein Tier einer
wildlebenden Art an das Überleben in freier Wildbahn angepasst und vorbereitet
sein muss. Die Expertise von Seiten der Jägerschaft,
Rehabilitatoren, Auffangstationen und Tierärzten ist notwendig, um für das
Wildtier die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Der Finder ist oft
fachlich nicht in der Lage die Prognose nach einer Behandlung respektive den
Schweregrad einer Verletzung richtig einzuschätzen. Die Einteilung der Prognose eines Wildtieres kann
mittels REH- Schema erfolgen.
R
E
H
Rehabilitation
Euthanasie
Haltung in Menschenhand
Das Wort REH ist in diesem Fall ein Akronym der
Anfangsbuchstaben von Rehabilitation, Euthanasie und Haltung in Menschenhand. Das REH- Schema beschreibt die drei möglichen
Prognosen, die einem verletzten Tier nach dessen Fund gestellt werden können. Diese Einteilung stellt eine essentielle Grundlage für die professionelle Wildtierhilfe
dar.
Die Einteilung in das REH- Schema ist notwendig, um über das
weitere Vorgehen bei der Aufnahme und Behandlung von gefundenen Tieren zu
entscheiden.
"R
ehabilitation"
bedeutet in diesem Kontext, dass ein
Tier nach Aufnahme und erfolgter Behandlung wieder den ursprünglichen
Gesundheitszustand erlangen kann, oder zumindest einen Zustand, der das Leben
in freier Wildbahn ermöglicht.
"E
uthanasie"
bezieht sich auf infauste
Prognosen. Wenn Verletzungen so schwerwiegend sind, dass die Wildbahntauglichkeit nicht wiederhergestellt werden kann, ist aus
ethischen und Tierschutzgründen die Euthanasie anzuraten.
"H
altung in Menschenhand"
ist die dauerhafte
Haltung in Menschenhand im Zuge einer nicht mehr herzustellenden
Wildbahntauglichkeit, welche aus ethischen und tierschutzgründen
abzulehnen ist.
Dieses dauerhafte ist streng von der temporären
Haltung in Menschenhand zu unterscheiden, welche einzig und allein mit dem
Zweck der Rehabilitation zu rechtfertigen und somit auch nur für einen
begrenzten Zeitraum akzeptabel ist. Denn es versteht sich von selbst, dass sich Tiere
zu Rehabilitationszwecken in menschlicher Haltung befinden müssen und erst nach
Abschluss der Rehabilitationsmaßnahmen in die freie Wildbahn zurückkehren
können.
Die dauerhafte Haltung in Menschenhand stellt zudem
ein Managementproblem für die Wildtierhilfe im Allgemeinen dar. Der Bedarf an
Platz und Personalkapazitäten, welche durch jene Tiere gebunden werden
konkurriert mit den Ressourcen für neu eingelieferte Patienten, die in der Zeit
ihrer Behandlung und Rehabilitation ebenfalls eine geeignete dem
Tierschutzgesetz entsprechende Unterkunft und Versorgung benötigen.