Die Bundeswildschutzverordnung hat das Ziel
bestimmte wildlebende Tierarten sowie deren Erzeugnisse zu schützen und deren
Besitz bzw. deren Handel zu regeln. In den Anhängen 1 bis 5 werden die Arten
aufgelistet, die durch die BWildSchV geschützt werden.
Sie definiert den Begriff Tiere als lebende sowie
tote Tiere, „(…) ihre ohne weiteres erkennbaren Teile, ohne weiteres erkennbar aus
ihnen gewonnen Erzeugnisse sowie ihre Eier, sonstigen Entwicklungsformen und Nester.“.
In der Anlage 1, die in die Teile A bis C untergliedert
ist, werden jeweils Tierarten gelistet deren Besitz (Teil A), deren Handel (Teil
B) oder deren Besitz und Handel (Teil C) verboten ist.
Die Vorschriften lassen jedoch das Aneignungsrecht
des Jagdausübungsberechtigten und die Aufnahme von verletztem Wild unberührt.
Dennoch sind diese Informationen für die Wildtierhilfe von Bedeutung, da die Aufnahme juristisch gesehen einen Besitz darstellen und somit auch die Besitzverbote der BWildSchV greifen. Hier ist im Falle der Aufnahme eine Meldung an die zuständige untere Naturschutzbehörde angezeigt.
Es
soll hierdurch ein gewerblicher Handel mit Wild unterbunden werden. In der Anlage
2 sind Tierarten gelistet, die durch den Jagdausübungsberechtigten verkauft werden
dürfen, dies kann auch gewerblich geschehen. Diese Tierarten sind im Folgenden aufgeführt.
In
der Anlage 3 werden Tierarten aufgeführt, die der Jagdausübungsberechtigte verkaufen
darf, jedoch nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.
Die
Anlage 4 der Bundeswildschutzverordnung listet ausschließlich Greifvögel. Sie ergänzt
den §3, der sich mit der Haltung von Greifvögeln beschäftigt.
Es wird eine Zugangs-
und Abgangsmeldung vorgeschrieben, welche auch im Falle eines Wildtierfundes abzugeben
ist. Lediglich anerkannte Auffang- und Pflegestationen sind von der Meldepflicht
ausgenommen.
Die Anlage 5 listet Tierarten für die ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch geführt werden muss.
Rebhuhn (Perdix perdix L.)
Fasan (Phasianus colchicus L.)
Ringeltaube (Columba palumbus L.)
Graugans (Anser anser L.)
Stockente (Anas platyrhynchos L.)
Pfeifente (Anas penelope L.)
Krickente (Anas crecca L.)
Spießente (Anas acuta L.)
Tafelente (Aythya ferina L.)
Blässhuhn (Fulica atra L.)
Blässgans (Anser albifrons SCOPOLI)
Reiherente (Aythya fuligula L.)
Waldschnepfe (Scolopax rusticola L.)
Fischadler
(Pandion haliaetus L.)
Wespenbussard (Pernis apivorus L.)
Schwarzmilan (Milvus migrans BODDAERT)
Rotmilan (Milvus milvus L.)
Seeadler (Haliaeetus albicilla L.)
Rohrweihe (Circus aeruginosus L.)
Kornweihe (Circus cyaneus L.)
Wiesenweihe (Circus pygargus L.)
Sperber
(Accipiter nisus L.)
Habicht (Accipiter gentilis L.)
Mäusebussard (Buteo buteo L.)
Rauhfußbussard (Buteo lagopus BRUENNICH)
Steinadler (Aquila chrysaetos L.)
Turmfalke (Falco tinnunculus L.)
Rotfußfalke (Falco vespertinus L.)
Merlin (Falco columbarius L.)
Baumfalke (Falco subbuteo L.)
Wanderfalke (Falco peregrinus TUNSTALL)
Steinwild (Capra ibex L.)
Schneehase (Lepus timidus L.)
Murmeltier (Marmota marmota L.)
Seehund (Phoca vitulina L.)
Wachtel (Coturnix coturnix L.)
Auerwild (Tetrao urogallus L.)
Birkwild (Lyrurus tetrix L.)
Rackelwild (Lyrurus tetrix x Tetrao
urogallus)
Haselwild (Tetrastes bonasia L.)
Alpenschneehuhn (Lagopus mutus MONTIN)
Hohltaube (Columba oenas L.)
Kurzschnabelgans (Anser brachyrhynchos BAILLON)
Weißwangengans (Branta leucopsis BECHSTEIN)
Löffelente (Anas clypeata L.)
Schnatterente (Anas strepera L.)
Kolbenente (Netta rufina PALLAS)
Schellente (Bucephala clangula L.)
Brandente (Tadorna tadorna L.)
Eisente (Clangula hyemalis L.)
Eiderente (Somateria mollissima L.)
Mittelsäger (Mergus serrator L.)
Gänsesäger (Mergus merganser L.)
Zwergsäger (Mergus albellus L.)
Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus TEMMINCK)
Zwergmöwe (Larus minutus PALLAS)
Dreizehenmöwe (Rissa tridactyla L.)
Haubentaucher (Podiceps cristatus L.)
Graureiher (Ardea cinerea L.)
Kolkrabe (Corvus corax L.)