Die Bundesartenschutzverordnung wurde zum Schutz wild lebender
Tier- und Pflanzenarten erlassen. Sie regelt die Haltung der besonders geschützten
Arten. Besonders geschützt sind in Deutschland alle dem Jagdrecht unterliegenden
Säugetierarten außer Nutria, Marderhund und Waschbär. Die Bundesartenschutzverordnung
ergänzt im wesentlichen andere Verordnungen und das Bundesnaturschutzgesetz, die den Artenschutz in Deutschland und der europäischen Union regeln.
Die Bundesartenschutzverordnung regelt ähnlich wie die Bundeswilldschutzverordnung die Kennzeichnungspflicht aller Greifvögel. Für den Wildtierfund bzw. für die Pflege und Versorgung wird jedoch explizit die Kennzeichnungspflicht aufgehoben.