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H.I.L.F.E

Erste Hilfe Maßnahmen


Hornträger

(Muffelwild, Steinwild, Gamswild)



Test.

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  1. Jagdausübungsberechtigten vor der Inobhutnahme informieren Bild Laut deutschem und bayerischen Jagdrecht hat der Jagdausübungsberechtigte das alleinige Aneignungrecht für Wild in seinem Revier. Vor der Inobhutnahme eines hilfebedürftigen Wildes ist somit seine Zustimmung notwendig. Hat man diese nicht und eignet sich das Wild an, macht man sich der Wilderei schuldig.


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Steinwild
stieglitz
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