Während der geplanten Renovierungsarbeiten an einer Hausfassade wurden die Bauarbeiten vorübergehnd eingestellt, nachdem mehrere aktive Nester von Mehlschwalben (Delichon urbicum) entdeckt und dies aufgrund eines anonymen Hinweises, der zuständigen Behörde gemeldet wurde. Die Brut dieser Vögel führte zu einem vorübergehenden Baustopp, um den gesetzlichen Anforderungen des Artenschutzes gerecht zu werden. Dieser Baustopp und somit zeitliche und finanzielle Verlust hätte durch bessere Planung verhindert werden können.
Doch warum genau kam es zum Baustopp?
Was muss in dieser Situation beachtet werden?
Welche rechtlichen Grundlagen führten zum Baustopp?
Welchen Schutzstatus unterliegen Mehlschwalben in Deutschland?
Was hätte das Entfernen des Nestes für Konsequenzen für den Bauherren gehabt?
Welche Gesetze finden hier Anwedung?
In Deutschland werden alle Vögel und einige Säugetiere besonders geschützt. Einige dieser Tierarten werden zusätzlich als streng geschützt eingestuft und wieder andere werden vom Schutzstatus ausgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: besonders und streng geschützte Arten in Deutschland.
Die Mehlschwalbe zählt zu den besonders geschützten Arten.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es geschützte Wildtiere, egal welchen Alters oder Entwicklungsstufe, in den Besitz oder in Gewahrsam zu nehmen, sollten diese nicht hilfebedürftig sein.
Desweiteren ist es verboten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Auch eine bloße Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, und Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist verboten, sofern dies Auswirkungen auf die lokalen Populationen hat.
Da die Renovierungsarbeiten an der Fassade eine erhebliche Störung der Mehlschwalben und deren Brut bedeutet und es zur Aufgabe der Brut oder Zerstörung des Nestes kommen könnte, wurden die Bauarbeiten bis zum Auszug der Jungtiere gestoppt. Da es sich bei den Mehlschwalben um Vögel handelt, welche standorttreu sind und diese somit im nächsten Jahr zu ihren Nestern zurückkehren, sind die Brutstätten ganzjährig geschützt und bedürfen bei der Entfernung der Schaffung eines Ersatzes.
Das widerrechtliche Entfernen der Nester hätte einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzrecht dargestellt und kann mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet werden oder strafrechtlich verfolgt werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Hier finden Sie hilfreiche Links rund um das Tier: Mehlschwalben
weiterer praktischer Fall
Stellen Sie sich vor...
Während eines Spaziergangs mit Ihrer Familie entdeckt Ihr Sohn ein abgeworfenes Geweihteilstück eines Rehbocks. Die Freude ist groß, und Ihr Sohn malt sich bereits aus, wie er seinen Freunden das gut erhaltene Stück präsentieren wird. Sie erlauben ihm, das gefundene Geweihteil mit nach Hause zu nehmen. In der Zwischenzeit findet Ihre Tochter drei große, sehr gut erhaltene Federn eines Vogels, die sie ebenfalls begeistert aufhebt. Auch sie freut sich darauf, die schönen Federn ihrer Sammlung hinzuzufügen. Am Abend kommt Ihr Bruder zu Besuch, der vor einer Woche die Jägerprüfung erfolgreich bestanden hat. Voller Stolz präsentieren Ihre Kinder ihre Funde ihrem Onkel. Ihr Bruder erklärt daraufhin, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, Geweihstücke und Federn aus der Natur mitzunehmen, ohne die Erlaubnis des zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder der Naturschutzbehörde. Nach § 292 des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt es sich bei der Mitnahme von Geweihstücken um einen Fall von Wilderei. Geweihteile gehören rechtlich dem Jagdausübungsberechtigten und sollten an Ort und Stelle belassen werden. Auch Vogelfedern dürfen oft nicht ohne Weiteres gesammelt werden, da viele Vogelarten unter Schutz stehen und das Sammeln von Federn gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstoßen kann.