Bevor Sie einen Wildsäuger in Obhut nehmen, sollten Sie sich sicher sein, dass dieses Tier auch tatsächlich Hilfe benötigt. Es ist verboten gesunde und unverletzte Wildtiere aus der Natur zu entnehmen und diese in Obhut zu nehmen. Um entscheiden zu können, ob der Wildsäuger Hilfe benötigt, ist es wichtig, über das normale Verhalten der einzelnen Wildsäugetiere und Abweichungen davon Kenntnis zu haben. Hierzu finden Sie unter der Rubrik Säugetiere - Identifikation zu den häufigsten Wildsäugetieren jeweils Steckbriefe als pdf Download und außerdem ausführlichere Informationen auf der individuellen Seite eines jeden Wildsäugers.
Falls Ihnen Folgendes bei einem Wildsäugetier auffällt, sollten Sie helfend eingreifen, aber wohl überlegt und je nachdem, um welches Tier es sich handelt, in unterschiedlicher Art und Weise. Achten Sie bitte unbedingt auf Ihren eigenen Schutz und begeben Sie sich nicht in Gefahr! Beachten Sie dazu bitte die folgenden Leitfäden!
Einige der folgenden Wildsäugetiere unterliegen dem Jagdrecht. Beim Auffinden und der Aufnahme dieser Tiere sind Sie verpflichtet den/die Jagdbeauftragte(n) oder alternativ die Polizei zu informieren. Entnehmen Sie das Wildtier ohne Rücksprache aus der Natur, machen Sie sich der Wilderei strafbar. Da die Jagdausübungsberechtigten zur Hege des Wildes verpflichtet sind, werden Sie in den meisten Fällen die Erlaubnis erhalten.
In den folgenden Gruppen werden Tiere welche dem Jagdrecht in Bayern unterliegen grün gekennzeichnet.
Somit besteht für diese Tiere - ob tot oder lebendig - ein Aneignungsverbot bis zum Zeitpukt der Freigabe des Tieres durch den/die Jagdpächter/in. Dies bedeutet aber nicht, dass der Jagdbeauftragte/die Jagdbeauftragte jedes dieser Tiere aktiv und ganzjährig bejagen darf! Für weiterführende Informationen bitte die rechtlichen Grundlagen beachten.