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H.I.L.F.E

Fangen und Fixieren

Wildsäuger



Bitte achten Sie immer auf Ihren EIGENSCHUTZ


§ 45 Bundesnaturschutzgesetz: es ist ferner (...) (5) zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen. (...)

Sie sind sicher zu dem Entschluss gekommen, dass das gefundene Wildsäugetier Ihre Hilfe benötigt und Sie es zu einer Tierärztin/ einem Tierarzt oder einer fachkundigen Person transportieren müssen? Dann dürfen Sie das Wildsäugetier an sich nehmen.
Auch die selbstständige Pflege und unverzügliche Freilassung, nach Herstellung eines Zustandes, in dem sich das Wildtier selbsterhalten kann, ist Ihnen erlaubt. Bitte bedenken Sie jedoch, dass es bei der Aufzucht und Versorgung von Wildsäugetieren vieles zu beachten gibt und eine profunde Sachkenntnis vonnöten ist, um die Pfleglinge gesund und optimal vorbereitet, auf die Gegebenheiten in freier Natur, auswildern bzw. freilassen zu können.

Bei jagdbarem Wildsäugetieren müssen Sie den/die Jagdbeauftragte oder die Polizei über die Inobhutnahme informieren, sonst machen Sie sich der Wilderei strafbar.

Da die Jagdbeauftragten eine sogenannte Hegepflicht besitzen, wird Ihnen wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen die Entnahme eines hilfsbedürftigen Wildsäugetieres vom Jagsbeauftragten/der Jagdbauftragten untersagt.

Sollte es sich bei dem Wildsäugetier um eine streng geschützte Art handeln, müssen Sie die zuständige Naturschutzbehörde über die Entnahme informieren.

Begeben Sie sich nicht unnötig in Gefahr! (stark befahrene Straßen, unwägbares Gelände, aus dem Fenster lehnen etc.) Hier sollte die Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden! Desweiteren gibt es Wildsäuger, welchen Sie sich nicht aktiv nähern sollten, insbesondere, wenn diese verletzt sind oder zu vermuten ist, dass diese Jungtiere bei sich führen. Dazu zählen:

  • ausgewachsene Luchse
  • Braunbären
  • ausgewachsene Horn- und Geweihträger (exklusive Jungtiere)
  • Elche
  • ausgewachsene Wildschweine
  • ausgewachsene Dachse
  • Wölfe

  • In diesen Fällen bitte IMMER den/die Jagdbeauftragte(n) informieren und den möglichst genauen Aufenthaltsort bzw. Sichtungsort des hilfebedürtigen Wildtieres mitteilen. Ist Ihnen der/die Jagdbeauftragte nicht bekannt, bitte die Nummer der Polizei - 110 - wählen und den Polizisten Ihren Fund/ Ihre Sichtung und den dazugehörigen Funddort des Wildtieres mitteilen.



    Fangen

    Die meisten Wildsäugetiere versuchen die Nähe des Menschen zu meiden. Kommt es dennoch zu einer Begegnung und zu einer für das Wildtier bedrohlichen Situation, wird es versuchen zu fliehen, ist dies nicht möglich, wird es versuchen sich zu verteidigen. Zur Verteidigung können Wildsäuger folgende Körperteile und Methoden einsetzen:

    1. Geweihe und Hörner Bild Hörner und Geweihe dienen normalerweise der innerartlichen Auseinandersetzung während der Brunftzeit (Imponierverhalten, Kämpfe um Paarungsvorrecht) und der Verteidigung (auch vor dem Menschen)

      Der Unterschied zwischen Geweih und Gehörn ist:
        Geweihe bestehen hauptsächlich aus Knochensubstanz,
        sind oft verzweigt und haben eine komplexe Struktur,
        wachsen aus sogenannten Rosenstöcken, die sich auf dem Schädel des Tieres befinden,
        sind temporär und werden jährlich abgeworfen und neu gebildet,
        sind während des Wachstums mit einer Hautschicht namens „Bast“ bedeckt, diese ist reich an Blutgefäßen.
        Sobald das Geweih voll entwickelt ist, wird der Bast abgestoßen.
        Bei den meisten Hirscharten tragen nur die Männchen Geweihe (Ausnahme Karibu)

        Hörner bestehen aus einem knöchernen Kern, der von einer äußeren Schicht aus Keratin (dem gleichen Material wie Nägel und Haare) umgeben ist,
        sie sind in der Regel unverzweigt und wachsen in einer kontinuierlichen Form,
        sie wachsen kontinuierlich über das ganze Leben des Tieres und werden nicht abgeworfen.
        Bei vielen Arten tragen sowohl Männchen als auch Weibchen Hörner, obwohl sie bei Männchen oft größer und stärker ausgeprägt sind.
    2. die nicht zu unterschätzende Körperkraft von einigen Wildsäugetieren Bild Hier zwei Beispiele für die enorme Körperkraft einiger Wildsäuger:

      Wildschwein:
      Wildschweine besitzen ein Gewicht bis über 100kg, können erstaunlich schnell laufen (bis zu 50km/h) und besitzen scharfe Zähne, welche sie bei Gefahr auch benutzen. Die Kräfteverhältnisse zwischen Mensch und Wildschein sind hier klar auf Seiten des Wildschweines.
      Kommt man einem Weiblichen Wildschein, einer Bache, mit ihren Frischlingen zu nahe, kann dies mit schweren Verletzungen für den Menschen ausgehen, bin hin zum Tod.

      Horn- und Geweihträger Diese Tiere besitzen neben ihren Geweihen und Hörnern auch ihr eigenes massiges Körpergewicht, welches sie bei Gefahr gegen den Menschen einsetzen können. Auch die Klauen sollte nicht unterschätzt werden, da diese ebenfalls zu Schnittverletzungen führen können.

    3. die spitzen und scharfen Krallen Bild

      Viele der Wildsäugetiere besitzen sehr spitze und messerscharfe Krallen. Hier seien der Luchs und die Wildkatze erwähnt, aber auch Waschbären, Kaninchen, Iltis und Marder, Dachs, Fuchs und Co. Muss man doch bedenken, dass mit diesen Werkzeugen unterirdische Gänge von vielen Metern bis Kilometern gegraben werden. Wildsäuger können ihre Krallen gezielt oder ungezielt als Verteidigungswerkzeug gegen Feinde einsetzen.
      Daher ist beim Einfangen oder Fixieren dahingehend immer Vorsicht geboten und es empfielt sich der Einsatz von langen Lederhandschuhen und eines dicken langärmlichen Pullovers oder Jacke.


    4. die spitzen und scharfen Zähne Bild

      Einige Wildsäugetiere benützen ihre Zähne, um Beute zu reißen und zu fressen. Damit dies gelingt, muss das Gebiss (vor allem die Schneide- und hier im speziellen die Eckzähne) intakt sein. Wildsäugetiere benützen ihre Zähne aber auch zur Feindabwehr, auch gegen den Menschen! Durch den Biss werden Bakterien aus dem Maul von diesen Säugern übertragen und führen dann zu Infektionen der Wunde. Wurden Sie von einem Wildtier gebissen, bitte unbedingt einen Arzt aufsuchen!

    Das mögliche Verletzungsrisiko für den Finder sollte nicht unterschätzt werden! Im Zweifel eher Abstand halten und Hilfe durch Experten holen, wenn Sie sich unsicher im Handling sind!

    Einige der folgenden Utensilien können Sie und das hilfsbedürftige Wildsäugetier schützen und sind während des Einfangens nützlich:

    Test.

    Übersicht Utensilienliste

    • Handy zum Nachschlagen im Wildtiertutorial für Einsatzkräfte und die Öffentlichkeit
    • Leder- oder Einmalhandschuhe
    • Handtücher/ Laken zum Fangen und zum Auslegen der Box/Karton
    • Kescher
    • geeignete Transport- bzw. Unterbringungsbox
      • sicher verschließen, einige Wildsäuger sind Ausbruchskünstler z.B. Waschbären und Fledermäuse
      • auf ausreichende Luftzirkualtion achten
      • Achtung im Sommer - Überhitzungsgefahr
    • Schutzbrille
    • Socken, Loop Schal oder ähnliches
      • einige Säuger nutzen diese Utensilien, um sich zu verstecken
    • Zellstoff und/oder Zeitungspapier
      • einige Wildsäuger nutzen Zellstoff ebenfalls, um sich darunter zu verstecken
      • Auslegen des Kartonagebodens, saugt Flüssigkeiten auf
    • Klebeband zum sicheren Verschließen des Kartons
    • Händedesinfektionsmittel für Sie



    Fixation

    "So lange wie nötig, so kurz wie möglich!", um Stress für das Wildtier zu vermeiden.



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    Test. Test. Test. Test. Test.

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