altgriechisch eu, "gut, richtig, schön" und thanatos, "Tod, Sterben"
Wird ein verletztes Wildtier bei der Tierärztin/ dem Tierarzt vorgestellt, ist deren erste zentrale Aufgabe folgendes festzustellen und zu entscheiden:
Zentrale Fragestellung
Ist es durch eine spezifische Behandlung möglich, dass hilfebedürftige Tier in wildbahnfähigem Zustand wieder auszuwildern oder wäre eine Behandlung mit erheblichen Schmerzen und Leiden ohne realistische Chance auf eine erfolgreiche Wiederherstellung der Wildbahnfähigkeit/ Wildbahntauglichkeit verbunden?
Ist eine Rehabilitation bis zur Wildbahnfähigkeit aufgrund der Schwere und/oder Summe der Verletzungen/ Erkrankungen, und somit eine Wiederauswilderung nicht möglich, wurde während der Therapie festgestellt, dass nicht der gewünschte Rehabilitationsfortschritt eintritt, trotz Anpassungen der Therapie, muss diesen Wildtieren unnötiger weiterer Schmerz und unnötiges Leid erspart werden! Unter diesen Umständen wird das betroffene Wildtier in den meisten Fällen euthanasiert, besser bekannt als "eingeschläfert", und dem Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes Folge geleistet. In der folgenden Übersicht, sehen Sie weitere Gründe und die genaue Entscheidungskaskade für eine tierschutzindizierte Euthanasie.
Was bedeutet tierschutzindizierte Euthanasie"?
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Fallbeispiele
Im Folgenden sind drei Fallbeispiele aufgeführt, in denen die Entscheidung einer tierschutzindizierten Euthanasie getroffen werden musste, da eine Wiederauswilderung der Wildtiere aus verschiedenen Gründen nicht möglich war. Es wird größtenteils darauf verzichtet Originalbilder der Verletzungen der Wildtiere zu zeigen. Stattdessen werden auch für den "Laien" eindeutige Röntgenbilder oder exemplarische Bilder verwendet. Die Darstellung in Bildern spiegelt die Fälle in komprimierter Form wider.
Fall Nummer 1 - "Illegaler Abschuss & Bleivergiftungen"
Eine Rabenkrähe wurde Ende April von der Tierrettung mit dem Vorbericht der Flugunfähigkeit in einer spezialisierten Klinik vorgestellt.
Befunde nach klinischer und weiterführender Untersuchungen
Ernährungszustand sehr schlecht, Flugprobe negativ, rechtes Bein konnte nicht richtig gestellt werden, Greifreflex war hochgradig reduziert, Augenuntersuchung unauffällig.
Röntgenuntersuchung
Hier wurde ein röntgendichtes Geschoss in direkter Nähe zur Wirbelsäule festgestellt. Auf diesen Vogel wurde außerhalb der rechtlich vorgeschriebenen Jagdzeiten geschossen. Das Geschoss wurde operativ entfernt.
Verstroß gegen Tierschutz-, Bundesnaturschutz- und Jagdgesetze
Diese Geschosse, sogenannte Diabolos, sind bleihaltig und werden für Luftgewehre verwendet. Diese sind für die Jagd nicht zugelassen. Die Tiere verenden qualvoll an einer Bleivergiftung.
Bleivergiftung durch Einsatz bleihaltiger Munition während der Jagd
Aasfresser nehmen die Bleigeschosse mit der Nahrung auf und es kommt zu einer unbehandelt (chronischen) und letztlich tödlichen Bleivergiftung.
Fall Nummer 2 - "(k)ein stacheliger Geselle"
Dieser Igel wurde von einem Mann im Oktober in seinem Garten aufgefunden und an eine Wildtierauffangstation gebracht, da dieser laut Finder "komisch ausschaut" und kleine Verletzungen auf der Haut hat.
Befunde nach klinischer und weiterführender Untersuchungen
Ernährungszustand sehr gut, nur sehr wenige, überwiegend missgebildete Stacheln vorhanden, viele kleine Hautverletzungen sichtbar. Nachweis von Parasiten wie Flöhe oder Zecken positiv, Blutuntersuchung etc. unauffällig
Behandlung
Antiparasitenbehandlung, Versorgung der vielen kleinen Hautwunden, Einleitung Vorbereitung auf Winterschlaf
Kontrolle Stachelwachstum
Mehrere Monate Beobachtung des Stachelwachstums nach Winterruhe, kein physiologisches Wachstum erkennbar, Tier zeigte zunehmenden Stress während der Haltung, Wildbahntauglichkeit ohne Schutz durch Stachelkleid nicht gegeben. Entscheidung zur tierschutzindizierten Euthanasie
Fall Nummer 3 - "Aufgelöst"
Uhu wurde am Boden vorgefunden mit dem Vorbericht: "Der kann sich nicht alleine auf den Ästen halten, er fliegt sie an, fällt dann aber zu Boden."
Befunde nach klinischer und weiterführender Untersuchungen
Schlechter Ernährungszustand, deutlicher Befall mit Parasiten, Zehenbeweglichkeit massiv eingeschränkt, Zehen konnten kaum geöffnet werden, Flugprobe positiv.
Röntgen
großflächige Auflösung der Zehenknochen beidseits
Uhu ist ein Griff- und Bisstöter
Die Wildbahnfähigkeit konnte in diesem Fall nicht wiederhergestellt werden, das Tier wurde erlöst.