REH

Haltung

Ist nur in Ausnahmefällen angezeigt!


Wird ein verletztes Wildtier bei der Tierärztin/ dem Tierarzt vorgestellt, ist deren erste zentrale Aufgabe folgendes festzustellen und zu entscheiden:

Zentrale Fragestellung


Ist es durch eine spezifische Behandlung möglich, dass hilfebedürftige Tier in wildbahnfähigem Zustand wieder auszuwildern oder wäre eine Behandlung mit erheblichen Schmerzen und Leiden ohne realistische Chance auf eine erfolgreiche Wiederherstellung der Wildbahnfähigkeit/ Wildbahntauglichkeit verbunden?

Die Haltung von Wildtieren wird nur in Ausnahmefällen genehmigt, unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und darf aussschließlich in vom Landesrecht zugelassenen Auffangstationen oder Zoos geschehen.
Privatpersonen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht berechtigt Wildtiere zu halten! (Bundesnaturschutzgesetz §42)
Es ist ihnen aber erlaubt, tatsächlich hilfebedürftige (verletzte, hilflose, kranke) Wildtiere aufzunehmen, zu versorgen und so schnell wie möglich wieder in die freie Natur zu entlassen. (Bundesnaturschutzgesetz §43) Hierfür benötigen sie fundiertes Wissen über die Bedürfnisse des hilfebedürftigen Wildtieres (§§2 und 3 des Tierschutzgesetzes). Es ist daher sinnvoll die hilfebedürftigen Wildtiere zeitnah an Tierärzte/ Tierärztinnen, zugelassene Wildtierauffangstationen oder fachkundige Personen zur weiteren Versorgung abzugeben. Es müssen unbedingt Fehler vermieden werden, welche die Wiederauswilderung verhindern oder den Tod des Wildtieres herbeiführen könnten.
Sollte es sich bei dem Wildtier um eine streng geschützte Art handeln, muss die Aufnahme des Wildtieres durch Sie, der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises gemeldet werden.
Desweiteren muss beachtet werden, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Inobhutnahme des Wildtieres für dieses gesetzlich verantwortlich sind. Dies kann einen nicht unerheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeuten.


Wer darf Wildtiere halten?

Test.

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Fallbeispiele

Im Folgenden sind drei Fallbeispiele aufgeführt, in denen die Haltung von Wildtieren genehmigt werden kann.