Die folgenden Leitfäden sollen Ihnen eine Hilfestellung zur korrekten Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit eines Wildsäugetieres sein.
Die wichtigste Entscheidung, welche Sie vor der Inobhutnahme eines Wildtieres treffen müssen ist, ob das aufgefundene Tier wirklich hilfsbedürftig ist. Sehr häufig kommt es zu unnötigen Entnahmen von Wildtieren aus der Natur, aus Unwissenheit. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Tieres!
Wenn Sie sich dennoch unsicher sind oder weitere Informationen einholen möchten, lesen Sie die weiteren Kapitel dieser Webseite oder setzen Sie sich mit einer Wildtierauffangstation oder fachkundigem Tierarzt/Tierärztin in Verbindung.
Die grün gekennzeichneten Wildsäugetiere unterliegen dem Jagdrecht und Sie müssen daher, vor der Entnahme des Tieres, die Polizei oder den Jagdpächter/die Jagdpächterin (falls bekannt) darüber informieren. Geschieht dies nicht, machen Sie sich der Wilderei strafbar.
Nicht jedes jagdbare Wild wird bejagt. Für einige Tiere bestehen ganzjährige Schonzeiten (dürfen zu keiner Jahreszeit bejagd werden). Auch für jagdbares Wild existieren definierte Jagdzeiten.
Bitte entnehmen Sie ausschließich sicher hilfsbedürftige Wildtiere aus der freien Wildbahn! Dazu unbedingt die unterschiedlichen Lebens- und Verhaltensweisen der Wildsägetiere beachten! Es ist nach dem Tierschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, nicht hilfsbedürftige Tiere aus der Natur zu entnehmen.