REH

Rehabilitation


lateinisch rehabilitatio, "Wiederherstellung"


Wird ein verletztes Wildtier bei der Tierärztin/ dem Tierarzt vorgestellt, ist deren erste zentrale Aufgabe folgendes festzustellen und zu entscheiden:

Zentrale Fragestellung


Ist es durch eine spezifische Behandlung möglich, dass hilfebedürftige Tier in wildbahnfähigem Zustand wieder auszuwildern oder wäre eine Behandlung mit erheblichen Schmerzen und Leiden ohne realistische Chance auf eine erfolgreiche Wiederherstellung der Wildbahnfähigkeit/ Wildbahntauglichkeit verbunden?

Um dies sicher enscheiden zu können, muss der Tierarzt/ die Tierärztin profunde Kenntnisse über die natürlichen Lebensweisen, die jeweils vorliegenden Verletzungen und deren Behandlungsmöglichkeiten in Verbindung mit der Prognose und über die Art- und Weise wie man die Patienten nach ihrer Rehabilitation in ihren natürlichen Lebensraum entlässt bzw. wiederauswildert, haben.
Mithilfe von verschiedenen Untersuchungen wie z.B. einer klinischen Allgemeinuntersuchung, weiterführend Augen-, Kot-, Kropf-, Blut-, und radiologischen Untersuchungen, werden alle vorliegenden Verletzungen und systemischen Erkrankungen festgestellt und gesamtheitlich bewertet, um den Verletzungsgrad des Tieres festzustellen.
Auch die Erfahrung und das Können des behandelnden Tierarztes/ der Tierärztin haben Einfluss auf den Erfolg der Therapie und somit auf die reale Chance zur erfolgreichen Freilassung bzw. Wiederauswilderung des hilfebedürftigen Wildtieres.
Die Länge der Behandlung und Pflege sollte so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein, da für Wildtiere die Behandlungen und die Gefangenschaft mit enormen Stress verbunden ist.

Was bedeutet  WILDBAHNFÄHIGKEIT/ WILDBAHNTAUGLICHKEIT?

Das Wildtier muss in der Lage sein in seinem natürlichen Lebensraum Futter finden, erreichen, jagen und fressen zu können. Es muss seine natürlichen Fähigkeiten zur Feindabwehr oder die Fähigkeit zur Flucht vor Feinden oder Konkurrenten besitzen. Das rehabilitierte Wildtier muss sich in die frei lebende reproduzierende Population integrieren können und in der Lage sein, seinen natürlichen Bedürfnissen nachkommen zu können.



Was bedeutet das für die Praxis?

Es ist nicht immer möglich die Wildbahnfähigkeit eines Wildtieres wiederherzustellen und es widerspricht dem Tierschutzgesetz jedes Wildtier um jeden Preis zu "retten" oder zu "päppeln", entgegen der vorherrschenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. Auch wenn dies aus emotionalen Gesichtspunkten oftmals gewünscht wird.
Ist eine Rehabilitation bis zur Erlangung der Wildbahnfähigkeit und somit eine anschließende Wiederauswilderung nicht möglich, muss diesen Wildtieren unnötiger Schmerz und unnötiges Leid erspart werden! In diesen Fällen findet meist die Euthanasie des Wildtieres Anwendung. Die artgerechte Haltung des Widtieres in Menschenhand, in dafür spezialisierten Einrichtungen, ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Genehmigung der zuständigen Behörden möglich.

Weitere Informationen zur Rehabilitation von Wildtieren finden Sie auf der Seite: Umweltpädagogik - Wildtierauffangstationen - Blick hinter die Kulissen

Die Wiederherstellung der Wildbahnfähigkeit des hilfebedürftigen Wildtieres ist abhängig von einigen wichtigen Faktoren:

Test.

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Fallbeispiele

Im Folgenden sind drei Fallbeispiele aufgeführt, in denen es zu einer erfolgreichen Rehabilitation und somit Wiederauswilderung kam. Die Rehabilitation bis hin zur Vorbereitung der Wiederauswilderung ist zeit-, und kostenintensiv. Die Darstellung in Bildern spiegelt die Fälle in komprimierter Form wider und es sollte jedem bewusst sein, dass die Wiederauswilderung dieser Wildtiere aus ethischen Gesichtspunkten notwendig ist, auf die Gesamtpopulation gesehen allerdings keinen wesentlichen Einfluss hat.