Wird ein verletztes Wildtier bei der Tierärztin/ dem Tierarzt vorgestellt, ist deren erste zentrale Aufgabe folgendes festzustellen und zu entscheiden:
Zentrale Fragestellung
Ist es durch eine spezifische Behandlung möglich, dass hilfebedürftige Tier in wildbahnfähigem Zustand wieder auszuwildern oder wäre eine Behandlung mit erheblichen Schmerzen und Leiden ohne realistische Chance auf eine erfolgreiche Wiederherstellung der Wildbahnfähigkeit/ Wildbahntauglichkeit verbunden?
Um dies sicher enscheiden zu können, muss der Tierarzt/ die Tierärztin profunde Kenntnisse über die natürlichen Lebensweisen, die jeweils vorliegenden Verletzungen und deren Behandlungsmöglichkeiten in Verbindung mit der Prognose und über die Art- und Weise wie man die Patienten nach ihrer Rehabilitation in ihren natürlichen Lebensraum entlässt bzw. wiederauswildert, haben.
Mithilfe von verschiedenen Untersuchungen wie z.B. einer klinischen Allgemeinuntersuchung, weiterführend Augen-, Kot-, Kropf-, Blut-, und radiologischen Untersuchungen, werden alle vorliegenden Verletzungen und systemischen Erkrankungen festgestellt und gesamtheitlich bewertet, um den Verletzungsgrad des Tieres festzustellen.
Auch die Erfahrung und das Können des behandelnden Tierarztes/ der Tierärztin haben Einfluss auf den Erfolg der Therapie und somit auf die reale Chance zur erfolgreichen Freilassung bzw. Wiederauswilderung des hilfebedürftigen Wildtieres.
Die Länge der Behandlung und Pflege sollte so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein, da für Wildtiere die Behandlungen und die Gefangenschaft mit enormen Stress verbunden ist.
Was bedeutet WILDBAHNFÄHIGKEIT/ WILDBAHNTAUGLICHKEIT?
Das Wildtier muss in der Lage sein in seinem natürlichen Lebensraum Futter finden, erreichen, jagen und fressen zu können. Es muss seine natürlichen Fähigkeiten zur Feindabwehr oder die Fähigkeit zur Flucht vor Feinden oder Konkurrenten besitzen. Das rehabilitierte Wildtier muss sich in die frei lebende reproduzierende Population integrieren können und in der Lage sein, seinen natürlichen Bedürfnissen nachkommen zu können.
Was bedeutet das für die Praxis?
Es ist nicht immer möglich die Wildbahnfähigkeit eines Wildtieres wiederherzustellen und es widerspricht dem Tierschutzgesetz jedes Wildtier um jeden Preis zu "retten" oder zu "päppeln", entgegen der vorherrschenden wissenschaftlichen Erkenntnisse. Auch wenn dies aus emotionalen Gesichtspunkten oftmals gewünscht wird. Ist eine Rehabilitation bis zur Erlangung der Wildbahnfähigkeit und somit eine anschließende Wiederauswilderung nicht möglich, muss diesen Wildtieren unnötiger Schmerz und unnötiges Leid erspart werden! In diesen Fällen findet meist die Euthanasie des Wildtieres Anwendung. Die artgerechte Haltung des Widtieres in Menschenhand, in dafür spezialisierten Einrichtungen, ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Genehmigung der zuständigen Behörden möglich.
Die Wiederherstellung der Wildbahnfähigkeit des hilfebedürftigen Wildtieres ist abhängig von einigen wichtigen Faktoren:
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Fallbeispiele
Im Folgenden sind drei Fallbeispiele aufgeführt, in denen es zu einer erfolgreichen Rehabilitation und somit Wiederauswilderung kam. Die Rehabilitation bis hin zur Vorbereitung der Wiederauswilderung ist zeit-, und kostenintensiv. Die Darstellung in Bildern spiegelt die Fälle in komprimierter Form wider und es sollte jedem bewusst sein, dass die Wiederauswilderung dieser Wildtiere aus ethischen Gesichtspunkten notwendig ist, auf die Gesamtpopulation gesehen allerdings keinen wesentlichen Einfluss hat.
Fall Nummer 1 - "Der Kaminwaldkauz"
Vorbericht: Durch ein komisches Geräusch, es hat sich angehört wie ein Scharren im Kamin, haben wir im Reinigungsschacht nachgeschaut und haben diese Eule gefunden.
Befunde nach klinischer und weiterführender Untersuchungen
Waldkauz zeigte Atemgeräusch, reduziertes Allgemeinbefinden, Gefieder und Augen waren mit Ruß verschmutzt, Krallen abgewetzt, Augenuntersuchung ergab oberflächliche Defekte beidseits auf den Augen (durch feine Rußpartikel verursacht), sonst konnten keine weiteren Befunde erhoben werden.
Behandlung
Mehrmaliges Säubern des Gefieders, Antibiotikagabe aufgrund von Lungenentzündung durch Rußpartikel, Augentropfen/salben Gabe, Füttern mittels Pinzette da zu Beginn zu schwach für selbstständige Futteraufnahme
Auswilderungsvorbereitung
Nach Therapieende, Weitergabe zu Greifvogelexperten zur Vorbereitung Wiederauswilderung, da Krallen nachwachsen mussten, damit Beutefang sicher möglich war, Training Flugmuskulatur in Voliere, da lange Behandlungszeit in Behandlungsbox zu Abbau Flugmuskulatur führt
Freilassung
Freilassung Waldkauz, nachdem dieser mit seinen Krallen seine Beute sicher greifen konnte und Flugmuskulatur aufgebaut war.
Fall Nummer 2 - "Quartett sucht vorübergehend neues Heim"
Während eines Sturms wurde Kobel zerstört. Mutter hat auch nach mehrstündigem Beobachten aus weiter Entfernung Jungtiere nicht abgeholt. Jungtiere wurden in Wildtierauffangstation gebracht.
Befunde nach klinischer Untersuchung
Unterkühlung, daher wenig aktiv, Parasitenbefall (Flöhe), sonst konnten keine weiteren Befunde erhoben werden.
Fütterung
Mittels spezieller Milch wurden die Jungtiere in regelmäßigen Abständen versorgt.
Futterumstellung
Stück für Stück nahmen Jungtiere feste Nahrung zu sich
Auswilderungvorbereitung
In einem speziellem Gehege wurden die vier auf die Gegebenheiten in freier Natur vorbereitet. Klettern und springen funktionierte recht schnell.
Auswilderung
Im soft Releasing Verfahren wurden die jungen Eichhörnchen in die Freiheit entlassen.
Fall Nummer 3 - "Vogelschlag"
Ein junger Buntspecht wurde von einer Finderin eingeliefert mit dem Vorbericht, dass dieser am Boden neben einem großen Fenster lag und etwas Blut am Schnabel zu sehen wäre. Es bestand der Verdacht eines Anflugtraumas.
Befunde nach klinischer und weiterführender Untersuchungen
Ernährungszustand war gut, er wirkte aufmerksam und war wehrhaft, am und im Schnabel befand sich etwas Blut, Flugprobe verlief negativ, Röntgen und Augenuntersuchung waren unaufällig. Nur einige Lausfliegen ärgerten ihn und das Personal.
Behandlung
Entfernung Blut am Schnabel, Entfernung einiger Lausfliegen, Boxenruhe und Kontrolle eigenständiger Futteraufnahme und Kotabsatz. Das Abpfücken des Korks funktionierte bereits sehr schnell einwandfrei.
Freilassung
Der junge Specht konnte nach zwei Tagen Klinikaufenthalt, nach positiver Flugprobe, bereits wieder entlassen werden.