Das junge Wild von den meisten Geweihträgern kann nach der Geburt dem Muttertier keine längeren Strecken folgen.
Der Unterschied zwischen Geweih und Gehörn ist:
Wenn man während eines Spaziergangs im Wald ein abgeworfenes Geweihe entdeckt, muss dieses im Wald verbleiben und darf NICHT mitgenommen werden. Wird dies dennoch getan, macht man sich der Wilderei strafbar, da das Geweih laut dem Gesetz dem Jagdausübungsberechtigten gehört. Hier greifen die §1 BJagdG und §§10 und 18 BayJG.