§2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) + §18 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG)
Liste von jagdbarem Wild
Hier finden Sie eine Auflistung der Tiere, die in Deutschland und im Speziellen in Bayern unter das Jagdgesetz fallen.
Sollte es notwendig sein eines der aufgeführten Tiere in Obhut nehmen zu müssen aufgrund einer vorliegenden Hilfsbedürftigkeit, sind Sie verpflichtet den Jagdausübungsberechtigte(n) zu informieren. Da diese Informationen meist nicht bekannt sind, können Sie alternativ die Polizei kontaktieren. Tun Sie dies nicht, besteht der Tatbestand der Wilderei und Sie müssen unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Da die Jagdausübungsberechtigten zur Hege des Wildes verpflichtet sind, werden Sie in den meisten Fällen die Erlaubnis erhalten.
Für die aufgelisteten Tiere gibt es teilweise (ganzjährige) Schonzeiten bzw. genau festgelegte Zeiten in denen diese Tiere bejagd werden dürfen. Die Jagdzeiten und Tierarten variieren von Bundesland zu Bundesland.