Dieser Mythos hält sich hartnäckig in den Köpfen der Menschen. Doch die Wahrheit ist, dass man aus dem Nest gefallene unverletzte Nestlinge wieder in das Nest setzen darf und sogar sollte, sofern man einige Dinge dabei beachtet!
Der menschliche Geruch am Jungtier führt nicht zur Ablehnung des Jungtieres durch die Elterntiere. Der Instinkt der Eltern die Nachkommen weiterhin zu versorgen und großzuziehen ist deutlich stärker ausgeprägt. Die Jungtiere sind dringend auf die Wärme, die Fütterung und den Schutz ihrer Eltern und Geschwister angewiesen und die Aufzucht von unverletzten Nestlingen durch die Elterntiere ist IMMER der Aufzucht durch Menschenhand vorzuziehen.
Beim Zurücksetzen in das ursprüngliche Nest müssen einige Dinge beachtet werden!
1. Das Nest muss das Ursprungsnest sein. Ein Einsetzen in ein Nest einer anderen Vogelart, sollte unbedingt vermieden werden.
2. Das Nest sollte unzerstört und gut erreichbar sein.
3. Der Zeitpunkt des Zurücksetzens sollte so gewählt werden, dass die anderen Jungtiere und Elterntiere nicht verschreckt werden, dies kann zur Aufgabe der Brut führen. Es sollten zusätzlich keine Fressfeinde auf das Nest aufmerksam gemacht werden.
4. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass das Nest beim Zurücksetzen nicht beschädigt oder sogar zerstört wird.
5. Ist das Ursprungsnest zerstört, nicht auffindbar oder zu erreichen, sollten die Jungtiere an fachkundige Tierärzte/innen, fachkundige Personen oder eine Wildtierauffangstation übergeben werden.