Umweltpädagogik

Wildtierauffangstationen

Blick hinter die Kulissen

zurück zur Themenübersicht

Oberstes Gebot = Wiederherstellung Wildbahnfähigkeit

Fallbeispiel

Verkehrsunfall Feldhase

Ein bei einem Verkehrsunfall verletzter Feldhase wurde aufgelesen und in einer Tierarztpraxis vorgestellt. Aufgrund der Diagnose Beckenbruch und Querschnittslähmung riet der Tierarzt zur Euthanasie. Der Finder lehnte dies ab und pflegte den Hasen eine Woche in einem handelsüblichen Kaninchenkäfig, bevor er ihn in einer Wildtierstation vorstellte. Die Eingangsuntersuchung ergab komplett gelähmte Hinterbeine, der Hase saß im eigenen Kot und Urin, sodass sich bereits ein Fliegenmadenbefall in der Analregion eingestellt hatte. Eine Aufklärung des Finders blieb erfolglos. Als dieser den Hasen nicht wieder mit nach Hause nehmen konnte und das Tier stattdessen eingeschläfert wurde, erstattete der Finder Anzeige gegen die Auffangstation beim Veterinäramt. 

"Tierliebe und Emotionen reichen nicht, um Tierschutz zu betreiben."   
Dr. Florian Brandes (Leiter der Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen)

Die Pflege verletzter oder anderweitig in Not geratener Wildtiere erfordert die dafür notwendige Sachkunde. In Wildtierauffangstationen arbeitet Fachpersonal, welches für die Aufzucht, Pflege und Behandlung von hilfebedürftigen Wildtieren ausgebildet wurde. 
Ist das notwendige Wissen nicht vorhanden, kommt es sehr oft zu tierischen und menschlichen Tragödien. Im Folgenden sehen Sie einige Beispiele dafür, warum es unbedingt notwendig ist, spezifisches Fachwissen bei der Versorgung von Wildtieren zu besitzen und einzusetzen.

Auswilderungstechniken

Soft Release  wendet man meist bei Jungtieren an​ und erhöht deren Chancen des langfristigen Überlebens deutlich. Diese Tiere besitzen noch kein eigenes Revier und können daher auch an anderer Stelle, wie dem Fundort, ausgewildert werden. Durch diesen schonenden Auswilderungsprozess kann sich das Wildtier Schritt für Schritt an das Leben in freier Wildbahn gewöhnen. Voraussetzung ist allerdings das Vorhandensein eines Geheges/ Voliere im für das Tier passenden Biotop. Im oberen Bild sehen Sie eine junge Bachstelze auf der geöffneten Klappe einer Auswilderungsvoliere. Das Jungtier hat jederzeit die Möglichkeit in den Schutzraum der Voliere zurückzukehren und das angebotene Futter für sich zu nutzen. Im folgenden Film "Rehabilitation eines verletzten Eichhörnchens" sieht man, dass ein junges Eichhörnchen, nach der Öffnung eines Röhrensystems, jederzeit die Möglichkeit hat, in das sichere Gehege zurückzukehren. Es hat zu jeder zeit die Möglichkeit an Wasser und Futter zu gelangen. 

Hard Release - hier gezeigt mithilfe eines Videos am Beispiel eines Feldhasens,  bedeutet das Freilassen der rehabilitieren Wildtiere mittels öffnen der Transportbox. Dies muss in geeigneter Umgebung und geeigneter Tageszeit erfolgen, da dass Tier direkt auf sich selbst gestellt ist. 
Die Auswilderung sollte im Idealfall am ursprünglichen Fundort geschehen. Voraussetzung für diese Art des Freilassens ist eine sehr kurze Inobhutnahme des Tieres durch den Menschen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass des Revier des wieder genesenen Tieres noch nicht wieder neu besetzt wurde und das Wildtier sich gut darin orientieren kann. 
Die gesetzlichen Vorschriften müssen bei der Auswilderung von Wildtieren unbedingt beachtet werden. So ist es z.B. verboten Wildkaninchen oder Wildschweine, ohne Sondergenehmigung der zuständigen Behörde, wiederauszuwildern. 

Rehabilitation und Auswilderung hilfebedürftiger Eichhörnchen

(K)ein Kinderspiel!

Ein Tag im Leben eines Tierpflegers/ einer Tierpflegerin während der Jungtiersaison in einer Wildtierauffangstation

zusammengefasst in Bildern mit humorvollen Texten

Sachkunde

In der Aufzucht/ Pflege von Wildtieren können ohne fundierte fachliche Kenntnisse viele Fehler passieren. Dies hat nicht selten den Tod der Pfleglinge zur Folge. Es ist daher dringend notwendig  hilfebedürftige Wildtiere so schnell wie möglich in fachkundige Hände zu geben! Wer Wildtiere pflegen möchte, sollte die Sachkunde und eine Zulassung im Sinne des Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes vorweisen können. 

Zeitfaktor

Der zeitliche Aufwand für die Pflege von Wildtieren ist ein​ oft unterschätzer Faktor! Gerade bei der Versogung von Jungtieren sind die Fütterungsintervalle kurz und die Anzahl der Fütterungen pro Tag hoch. Auch die regelmäßige und gründliche Reinigung und etwaige Behandlungen der Tiere müssen gewissenhaft und fachgerecht durchgeführt werden, damit eine erfolgreiche Wiederauswilderung stattfinden kann.

Finanzen

Rechtlich gesehen übernimmt der Finder mit der Inobhutnahme des Wildtieres auch die finanzielle Verantwortung für das Tier. 
Der Staat sieht sich aktuell nicht in der Pflicht sich finanziell bei der Behandlung, Pflege und Wiederauswilderung von heimischen Wildtieren zu beteiligen. ​Nur wenige Wildttierauffangstationen oder Kliniken werden von offiziellen Stellen finanziell unterstützt. Oftmals werden die Kosten von Ehrenamtlichen getragen.  

Sind Wiederauswilderungen immer erfolgreich?

Selbst nach einer idealen Versorgung und Rehabilitation und Wiederauswilderungsvorbereitung ist eine langfristig erfolgreiche Wiederansiedlung und Eingliederung in die Population und im Idealfall eine erfolgreiche Reproduktion der rehabilitierten Wildtiere nicht immer der Fall.  Es gibt auch nach der Wiederauswilderung dieser Wildtiere viele Faktoren, welche zum Tod des Wildtieres führen können. Auch diese Tiere sind den natürlichen Prozessen in freier Wildbahn ausgeliefert. Konkurrenz durch andere Artgenossen oder die Gefahr durch Fressfeinde gejagt, verletzt oder gefressen zu werden, besteht auch für diese Individuen. Gefahren während des Vogelzuges wie z.B. illegal aufgespannte Vogelnetze, Anflugtraumata aufgrund von ungesicherten Glasfronten oder Verkehrsunfälle während der Überquerung von Straßen oder Bahngleisen auf der Suche nach neuen Revieren oder Partnern. Aber auch Todesfälle durch Umweltverschmutzung sind keine Seltenheit.

Warum ist die Pflege und die Wiederauswilderung rehabilitierter Wildtiere dennoch sinnvoll?

Viele Gefahren für Wildtiere und die daraus oftmals entstehende Hilfsbedürftigkeit für die  Wildtiere werden nichtselten von Menschen verursacht. Hier seien nur ein paar Beispiele genannt - Vogelschlag durch Glasflächen oder Windkrafträdern, Straßenverkehrsopfer, Mähroboterverletzungen, Wildtierverluste durch Umweltverschmutzung etc. Wildtieren Hilfe zu leisten kann daher aus gesellschaftlicher und moralischer Sicht als unserer aller Pflicht angesehen werden.
Nimmt man ein Wildtier in menschliche Obhut, greifen für dieses die Regelungen nach dem deutschen Tierschutzgesetz.

Müll & seine Folgen für Wildtiere

Im folgenden Video wird die Aufnahme, chirurgische, medikamentöse und nutritive Versorgung, Pflege und das Einsetzen eines genesenen Weißstorchjungtiers in ein Ammennest, mit bereits drei vorhandenen Weißstorchjungtieren in ähnlichem Alter und Gewicht bzw. Größe, gezeigt. Ein Einsetzen war möglich, da ausreichend Nahrung vorhanden war und die natürliche Jungtierzahl nicht überschritten wurde. Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Vogelarten und genießt daher einen besonderen Schutzstatus. Die Vorgehensweise wurde mit der Naturschutzbehörde abgesprochen. Zu Beginn sah alles nach einer Erfolgsgeschichte aus. Doch es kam anders als alle gehofft hatten! Doch sehen Sie selbst!

Nicht selten verenden Wildtiere aufgrund von Umweltverschmutzung. Schildkröten und Wassergeflügel mit Angelhaken im Magendarmtrakt, verendete Igel, welche in Plasiktüten nach Nahrungsresten gesucht haben und nicht mehr hinausfanden, Wildtiere mit abgeschnürten Gliedmaßen, erfrorene Vogelküken aufgrund verbautem Plastikmaterials im Nest/ Horst und dadurch resultierenden Abflussstörungen des Regenwassers.
Dies sind nur wenige Beispiele, welche exemplarisch für viele weitere Todesfälle aufgrund von Umweltverschmutzung stehen.

Rehabilitation & Ammenaufzucht eines verletzten Weißstorch Jungtieres

Eine Erfolgsgeschichte?

Auffangstationen können als Zoo, Tiergehege oder tierheimähnliche Einrichtungen gelten

Einige Auffangstationen machen sich zusätzlich die Aufklärung für das Bewusstsein der Öffentlichkeit in Bezug auf den Erhalt der biologischen Vielfalt, insbesondere durch Informationen über die zur Schau gestellten Arten und ihrer natürlichen Biotope zur Aufgabe. Sie zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 42 zu den "Zoos", wenn sie dauerhafte Einrichtungen sind, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.  

Aufklärung ist der erste Schritt zur Wildtierhilfe!

Besonderer Dank gilt der 
Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen, unter Leitung von Dr. Florian Brandes, für die Genehmigung Fotos und Videos in der Station aufnehmen zu dürfen!
zurück zur Themenübersicht
 


Interaktives Tutorial "Wildtier gefunden, was tun?" für Öffentlichkeit und Einsatzkräfte - Copyright Klinik für Vögel, Kleinsäuger, Reptilien und Zierfische - LMU München und Wildtierhilfe Bayern e.V.